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Eilt: Erstellung einer Statusbilanz 2024 für EU-Fördermittel
| Inserent | Kontakt freischalten |
| Ort | 90459, Nürnberg - BY |
| Inseriert am | 21.05.2026 |
| Suchwörter | Agentur, Finanzamt, Fördermittel |
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für unsere GbR in der Erwachsenenbildung benötigen wir aufgrund einer aktuellen EU-Fördermittelbeantragung (Erasmus+) sehr kurzfristig (Frist 30.6.2026) einen von Steuerberatungsbüro bescheinigten Bonitätsnachweis für das Geschäftsjahr 2024.
Da die Kriterien der Nationalen Agentur bei dem beantragten Budget zwingend eine bilanzielle Darstellung fordern, benötigen wir eine reine Statusbilanz (Aufstellungsbilanz für Drittzwecke). Ein steuerlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart beim Finanzamt soll ausdrücklich nicht erfolgen; wir verbleiben dort in der EÜR.
Die Ausgangslage für Sie:
Geprüfte Datenbasis: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für 2024 wurde bereits erstellt und vom Finanzamt final und ohne Beanstandungen geprüft.
Datenexport: Alle Buchungsdaten liegen vollständig in digitaler Form vor.
Umfang: Es geht rein um den technischen Übertrag der bestehenden EÜR-Daten in ein Bilanzschema sowie die formelle Bescheinigung des Jahresabschlusses zur Vorlage bei der EU-Prüfstelle.
Da die Einreichungsfrist der Nationalen Agentur läuft, hat dieses Projekt für uns eine hohe zeitliche Priorität.
Könnten Sie uns mitteilen:
ob Sie ein solches kurzfristiges Sondermandat übernehmen können,
welche Unterlagen Sie hierfür benötigen,
mit welchem zeitlichen Rahmen zu rechnen wäre,
und in welcher ungefähren Kostenordnung sich dies bewegen würde?
Für eine zeitnahe Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
für unsere GbR in der Erwachsenenbildung benötigen wir aufgrund einer aktuellen EU-Fördermittelbeantragung (Erasmus+) sehr kurzfristig (Frist 30.6.2026) einen von Steuerberatungsbüro bescheinigten Bonitätsnachweis für das Geschäftsjahr 2024.
Da die Kriterien der Nationalen Agentur bei dem beantragten Budget zwingend eine bilanzielle Darstellung fordern, benötigen wir eine reine Statusbilanz (Aufstellungsbilanz für Drittzwecke). Ein steuerlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart beim Finanzamt soll ausdrücklich nicht erfolgen; wir verbleiben dort in der EÜR.
Die Ausgangslage für Sie:
Geprüfte Datenbasis: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für 2024 wurde bereits erstellt und vom Finanzamt final und ohne Beanstandungen geprüft.
Datenexport: Alle Buchungsdaten liegen vollständig in digitaler Form vor.
Umfang: Es geht rein um den technischen Übertrag der bestehenden EÜR-Daten in ein Bilanzschema sowie die formelle Bescheinigung des Jahresabschlusses zur Vorlage bei der EU-Prüfstelle.
Da die Einreichungsfrist der Nationalen Agentur läuft, hat dieses Projekt für uns eine hohe zeitliche Priorität.
Könnten Sie uns mitteilen:
ob Sie ein solches kurzfristiges Sondermandat übernehmen können,
welche Unterlagen Sie hierfür benötigen,
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und in welcher ungefähren Kostenordnung sich dies bewegen würde?
Für eine zeitnahe Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
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