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Kooperationspartner im Bereich Bewachung in Hessen gesucht

Wir ermöglichen für unsere Kunden alles – immer und überall, dafür benötigen wir Sie. Denn um kundenorientiert zeitnah und bundesweit professionelle Sicherheitsdienstleistungen anbieten zu können, ist es in der heutigen Zeit trotz eines großen eigenen Mitarbeiterstamms unabdingbar auf zuverlässige Kooperationspartner und Nachunternehmer zählen zu können.

Was wir uns von Nachunternehmern wünschen:

• Bewachungserlaubnis gemäß §34a GewO
• Im Bewacherregister registriertes Unternehmen
• Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
mindestens gemäß BewachV
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen der SV-Träger und des
Finanzamtes
• Im Bewacherregister registriertes und freigegebenes
Personal
• Personal mit mindestens Zugangsqualifikation gemäß
BewachV
• Dauerhafte Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im
Beauftragungszeitraum
• Umgehende Kompensation Ihrer Ausfälle mit eigenem
Personal
• Keine Weitervergabe an eigene Nachunternehmer und
Selbständige (Untersagung von Sub-Sub-Sub-Strukturen)

Was Nachunternehmer von uns erwarten können

• Vergabe kompletter Aufträge
• 24/7 Erreichbarkeit unserer Dienstleitung bei Fragen oder
Problemen
• Faire Preisgestaltung
• Pünktliche Zahlungen
• Win-Win-Situation
• Ausbau des Netzwerkes
• Abwechslungsreiche Tätigkeiten

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Wenn Sie haben, was wir uns von unseren Nachunternehmern wünschen, können Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns aufnehmen.
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Dann lassen Sie sich kostenlos von Auftraggebern finden: Jetzt ein Gesuch inserieren!