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Teil-Rückbau eines ausgebauten Kellergeschosses

Durch einen Gerichtsbeschlusses muss in dem Kellergeschoss des Seehauses im Hause Kuno-Fischer-Straße ein Durchgang zum Seegrundstück hergestellt werden. Dieser Durchgang existierte vor längerer Zeit, verschwand dann jedoch durch Ausbau des Kellergeschosses als Wohnung/Büro.

Nun muss auf Grund eines Gerichtsbeschlusses, den eine Eigentümerin erwirkt hat, der Durchgang zum Seegrundstück wieder so hergestellt werden, wie dies in der Teilungserklärung steht. Weiterhin verlangt das Gerichtsurteil drei Kostenangebote für den Rückbau.

Die WEG- würde gern ein Architekturbüro bzw. einen Architekten/in mit der Durchführung des Gerichtsbeschlusses beauftragen.
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