Subunternehmervertrag: Inhalt, Stolperfallen und Muster

Gerade in der Baubranche werden häufig Subunternehmerverträge geschlossen. Der Grund ist ganz einfach: Ein komplexes Bauprojekt fertigzustellen, braucht die Expertise vieler unterschiedlicher Gewerke. Ein Subunternehmervertrag soll allen Beteiligten die Sicherheit geben, dass das Projekt reibungslos abläuft. Auch in anderen Branchen sind Subunternehmerverträge keine Seltenheit. Erfahren Sie mehr darüber, welche Punkte keinesfalls fehlen dürfen und worauf Sie besonders achten sollten.

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Grundlagen: So funktioniert ein Subunternehmervertrag

Zunächst einmal: Auch wenn Sie Subunternehmer beauftragen, sind Sie nicht verpflichtet, schriftliche Subunternehmerverträge abzuschließen. Sie können Subunternehmer ohne Vertrag beauftragen – dabei kommt allerdings dennoch ein Vertrag zustande, zum Beispiel durch die mündliche Absprache. Dennoch ist die Schriftform empfehlenswert, denn im Falle von Streitigkeiten lassen sich so die ursprünglichen Vereinbarungen belegen.

Ein Subunternehmervertrag wird geschlossen zwischen

  • dem Generalunternehmen, auch vorgelagertes Unternehmen oder Hauptunternehmen genannt, und
  • dem Subunternehmer oder Nachunternehmer.

Der Subunternehmervertrag kann sich deutlich von dem Vertrag unterscheiden, den das Generalunternehmen mit dem eigentlichen Auftraggeber geschlossen hat. Er legt unter anderem die Leistungen fest, die der Subunternehmer gegenüber dem Generalunternehmer zu erbringen hat, und hält das Honorar fest, das der Subunternehmer dafür bekommt. Auch Haftung, Gewährleistung und Kündigung gehören zum Inhalt eines Subunternehmervertrags.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie mit einem öffentlichen Auftraggeber zusammenarbeiten, der einen VOB-Vertrag hat (VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), dürfen Sie nur dann einen Subunternehmer im Baugewerbe unter Vertrag nehmen, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.

Ist ein Subunternehmervertrag ein Werk- oder Dienstvertrag?

Bisweilen kommt die Frage nach dem Unterschied zwischen einem Subunternehmervertrag und einem Werkvertrag auf. Tatsächlich ist der Vertrag häufig beides: Jeder Subunternehmervertrag ist entweder ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag. Der Unterschied ergibt sich bereits aus den Namen: Ein Werkvertrag wird über ein Werk geschlossen, in einem Dienstvertrag geht es um Dienstleistungen.

Die meisten Subunternehmerverträge sind Werkverträge. Vereinbart wird hier die Fertigstellung (oder auch Veränderung, Reparatur etc.) eines Werks, beispielsweise eines Baus. Nicht die Arbeitsleistung wird bezahlt, sondern die Vollendung einer Sache oder eines Projekts. Dafür bekommt der Subunternehmer einen Werklohn, der im Werkvertrag festgehalten wird. Achtung: Die Vertragserfüllung ist an den erfolgreichen Abschluss des Werks gebunden. Das bedeutet, der Subunternehmer bekommt seinen Lohn nur, wenn er das Werk fertigstellt. Werke können beispielsweise Bauwerke, Instandhaltungen oder Reparaturen, aber auch ein Gutachten oder ein Computerprogramm sein.

Seltener wird ein Subunternehmervertrag über eine Dienstleistung geschlossen. Hier wird die reine Arbeitsleistung geregelt, unabhängig davon, ob ein Projekt erfolgreich abgeschlossen wird. Die meisten Subunternehmerverträge im Bau, im Transport, in der Reinigung etc. mit Selbstständigen sind, obwohl hier Dienstleistungen erbracht werden, trotzdem Werkverträge. Dienstverträge kommen hingegen fast immer in Angestelltenverhältnissen vor. Typische Dienstverträge sind außerdem Arztverträge, Unterrichtsverträge und Verträge über Serviceleistungen (z. B. Mobilfunkverträge).

Wichtiges zum Inhalt eines Subunternehmervertrags

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass zwei Parteien grundsätzlich frei ihre Bedingungen miteinander aushandeln dürfen. Einige Beschränkungen gibt es jedoch, zum Beispiel durch gesetzliche Verbote, durch den Begriff der Sittenwidrigkeit und durch den Grundsatz von Treu und Glauben. Darüber hinaus kann jedoch eine sogenannte Individualvereinbarung frei geschlossen werden. Oft werden als Subunternehmerverträge aber auch Muster fertiger Formverträge genutzt.

Hier einige gängige Aspekte, die in einem Subunternehmervertrag – neben den Formalitäten wie Adressdaten, Datenschutz etc. – nicht fehlen sollten:

  • Leistungsumfang: Das vereinbarte Werk bzw. die vereinbarte Dienstleistung ist im Vertrag mit einem Subunternehmer das Herzstück. Hier wird möglichst genau und detailliert festgelegt, welches Ergebnis genau erwartet wird. Nehmen Sie sich hier ausreichend Zeit – die Leistungen sind meist der größte Streitpunkt.
  • Zeitrahmen: Bis wann soll das Werk fertiggestellt sein bzw. wie lange gilt der Vertrag? Auch eine eventuelle Kündigungsfrist sollte im Subunternehmervertrag festgehalten werden.
  • Kündigung: Die Kündigung eines Subunternehmervertrags führt des Öfteren zu Streitigkeiten. Interessant ist insbesondere der Punkt, was passiert, wenn dem Generalunternehmer der Hauptvertrag gekündigt wird. Hier sollte vereinbart werden, was bei einer solchen Kündigung mit dem Subunternehmervertrag geschieht. Aber Vorsicht: Die Klausel darf den Subunternehmer nicht unangemessen benachteiligen, da sie sonst ungültig ist.
  • Haftung und Gewährleistung: Grundsätzlich haftet das Generalunternehmen gegenüber dem Kunden. Kommt es aber zu Mängeln, weil der Subunternehmer nicht gut gearbeitet hat, kann der Generalunternehmer Ansprüche gegen ihn geltend machen. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, aber es schadet nicht, Haftung und Gewährleistung klar festzulegen.
  • Kundenschutzklausel: Die Kundenschutzklausel bewirkt zwei Dinge. Zum einen schützt sie die Daten des Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit auch an den Subunternehmer weitergegeben werden. Zum anderen verbietet sie es dem Subunternehmer in der Regel, Kunden vom Generalunternehmer abzuwerben – oft in Verbindung mit einer Vertragsstrafe.

Tipp: Ein Werkvertrag mit einem Subunternehmer kann von beiden Seiten aus gekündigt werden, solange das Werk noch nicht vollendet ist. Allerdings steht dem Subunternehmer trotzdem der Werklohn für die bereits geleistete Arbeit zu.

Muster und PDFs für Subunternehmerverträge sowie die rechtssichere Lösung

Auch wenn es theoretisch möglich und erlaubt ist, selbst einen Subunternehmervertrag aufzusetzen, ist es für Laien nahezu nicht umsetzbar, einen rechtssicheren Vertrag zu erstellen. Eine Lösung können daher kostenlose PDFs und Muster für Subunternehmerverträge sein, wie sie etwa die Industrie- und Handelskammer zur Verfügung stellt. Solche Muster sind allerdings nur bedingt sinnvoll, denn ein Subunternehmervertrag im Bereich Transport enthält andere Punkte als ein Subunternehmervertrag für Reinigung, Malerarbeiten o. Ä. Die Leistungsbeschreibungen müssen ohnehin für jedes Projekt individuell angepasst werden.

Die größte Rechtssicherheit erreichen Sie, wenn Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht wenden. Die Erstellung ist mit Kosten verbunden, jedoch kann der Aufwand sich insbesondere bei größeren Projekten auszahlen. Möchten Sie dennoch einfach und kostenlos einen Subunternehmervertrag selbst erstellen, können Sie sich an den folgenden inhaltlichen Punkten orientieren:

  1. Gegenstand des Vertrags
  2. Grundlagen des Vertrags
  3. genaue Beschreibung der Leistungen des Subunternehmers
  4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  5. Zeitplan
  6. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
  7. Mängelansprüche und Gewährleistung
  8. Haftung und Versicherung
  9. Kündigung und Kündigungsfristen
  10. Urheber- und Verwertungsrechte
  11. Kundenschutzklausel und eventuelle Vertragsstrafe
  12. Gerichtsstand sowie Mediations- und Schiedsgerichtsklauseln
  13. Schlussbestimmungen, z. B. Salvatorische Klausel
Tipp: Haben Sie Aufträge an Subunternehmer zu vergeben oder möchten Sie als Subunternehmer Aufträge gewinnen? Dann nutzen Sie das B2B-Auftragsportal der Auftragsbank, um Aufträge zu vergeben oder selbst ein Gesuch einzustellen.